Dienstleistungen.

Innovation Experten

Am 1. Januar 2020 wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) in Deutschland eingeführt. Das Gesetz unterstützt innovative Unternehmen, mit steuerlichen Fördermitteln, in Innovationen zu investieren. Das FZulG /Forschungszulage Programm ist vergleichbar mit Förderprogrammen in anderen Ländern. Es gibt Länder, die bereits seit 30 Jahren Innovationsförderungsprogramme anbieten.

Seit Januar 2020 kann jedes Unternehmen bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr geltend machen. Dies setzt sich wie folgt zusammen:

  • 25 % der eigenen Personalkosten sind förderfähig
  • 15 % der Kosten für externe Auftragnehmer in der EU sind förderfähig

Wir bieten Ihnen einen schnellen, problemlosen und erfolgsversprechenden Vollservice zur Beantragung der Forschungszulagen ausfolgenden Gründen an:

  • Internationale Erfahrung in 13 Ländern
  • Wir sind ein Team von Innovationsexperten, die Sie beim Aufbau Ihrer Innovationsstrategie unterstützen
  • Unser Team besteht aus Technologen, Innovatoren, Gründern und Wissenschaftler, die einen technischen und strategischen Ansatz liefern, um Ihre Erfolgsaussicht zu maximieren
  • Ihr Zeitaufwand wird auf ein Minimum reduziert, da unser Expertenteam alle anfallenden Aufgaben für sie ausführt, sie erhalten ein «rundum sorglos Paket»
  • Wir bewerten, entwickeln und vervollständigen Ihren Antrag
  • Wir fokussieren uns bei künftigen Projekten auf die Beantragung von mehreren Jahren, welches bis zu 5-6 Jahre einschliesst. Ebenfalls fokussieren wir uns die Rückerstattung ab Januar 2020. Wir stellen den Antrag für üblicherweise 5 Jahre.
  • Sie müssen ca. 6 Stunden Ihrer kostbaren Zeit für die Beantragung der Forschungszulagenantrags aufbringen. Unser einzigartiger Prozess der Vorbereitung, des Benchmarkings und der Einreichung verkürzt Ihren Zeitaufwand, was unser wichtigstes Anliegen ist.
  • Dies Ziel erreichen wir durch unsere maßgeschneiderten strategischen Innovations-Sprints, in denen wir Innovationen identifizieren, neue Innovationen lokalisieren und erschliessen und zusätzliche zulässige Ausgaben einbeziehen. Wir versuchen für Sie das Maximum der möglichen Fördermittel zu beantragen.
  • Durch die enge Zusammenarbeit mit Ihrem Führungsteam und Ihren technischen Experten sind wir in der Lage den tatsächlichen Wert der Innovationen in Ihrem Unternehmen ermitteln und in den Antrag einfliessen zu lassen.
  • All dies wird in einem Audit Trail für Ihren Steuerberater transparent gemacht damit diese vollumfänglich in Ihre Steuerstrategie integriert werde kann. Wir werden mit Ihrem Steuerberater zusammenarbeiten damit alle genehmigten Fördermittel via Steuererklärung eingefordert werde kann.

Innovation Strategie

Unser Ziel ist es, Ihre Hauptinnovationen zu identifizieren, dazu wenden wir die Frascati Prinzipien an, diese beinhalten klare Vorgaben, welche erfüllt werden müssen, damit ein Antrag erfolgreich eingereicht werden kann.

Wir unterstützen und begleiten Sie durch den gesamten FZulG- Antragsprozess, einschließlich der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, bis zum Zeitpunkt, an dem Sie die Fördermittel vom Finanzamt erstattet bekommen.

Es sind in Deutschland nicht nur die Kosten für Wissenschaftler oder „Männer im weissen Kittel“ förderfähig, sondern die FZulG schliess auch die Sozialwissenschaften mit ein, so dass auch Ihre innovativen Marketing- und Vertriebsansätze geltend gemacht werden können.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Vorbereitung, die Definition der langfristigen Innovationsziele und sorgen dafür, dass Sie sich für eine Förderung von bis zu 5 Mio. € über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren vorqualifizieren.

Denken Sie daran: Sie tragen kein Risiko und keine Kosten, sofern wir nicht erfolgreich sind.

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